Kurtaxe
In der Gemeinde Martinsicuro „… müssen die Betreiber von folgenden Aktivitäten die Kurtaxe-Bestimmungen erfüllen: ‚…, Ferienhäuser, … Ferienhäuser und -wohnungen, möblierte Wohnungen zur touristischen Nutzung, gelegentliche Übernachtungen und Frühstück (Bed & Breakfast) … , sowie Immobilien, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind‘ … Daher ist es nützlich, daran zu denken, dass Personen, die in Wohnimmobilien für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen übernachten, so genannte ‚kurze Mietverhältnisse‘, auch die Kurtaxe zahlen müssen. …“.
Zu zahlender Betrag: 1 € pro Tag und Person, ausgenommen:
- Minderjährige bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr,
- Senioren über fünfundsiebzig,
- Kranke und 100% Behinderte (siehe Verordnung [IT] für ausführliche Informationen über „Kranken“),
usw.
(Stand: April 2023, für die Verordnung und eventuelle Aktualisierungen siehe die Website der Gemeinde [IT]).
Nur für den Gastgeber: Kurtaxe-Erhebungssystem.
Das Headerbild ist ein Foto von Bruno /Germany aus Pixabay.